Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Bestattungsarten:
Erdbestattung
Die Wahlgrabstelle
Ein Wahlgrab, z.B. Einzel- oder Doppelgrabstelle, ist individuell, wird von den Angehörigen ausgewählt und kann am Ende der Ruhefrist verlängert werden.
Die Reihengrabstelle
Ein Reihengrab wird vom Friedhof zugeteilt – eine individuelle Auswahl ist daher nicht möglich. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Es kann am Ende der Ruhefrist nicht verlängert werden. Diese Grabstelle ist in der Regel preisgünstiger als ein Wahlgrab.
Die Rasenreihenstelle
Eine Rasenreihenstelle ist eine Grabstelle, auf die keine Grabpflege entfällt, da dort eine Wiese entsteht.
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Feuerbestattung
Die Urnenwahlgrabstelle
Ein Urnenwahlgrab entspricht der Wahlstelle bei Erdbestattungen.
Die Urnenreihengrabstelle
Die Urnenreihengrabstelle wird vom Friedhof zugeteilt. Es darf jeweils nur eine Urne beigesetzt werden.
Das Urnengemeinschaftsgrab
Wenn keine eigene Urnengrabstelle gewünscht wird, kann die anonyme Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage ohne Kennzeichnung der Grabstelle stattfinden. Eine Trauerfeier ist hier wie bei allen anderen Bestattungsarten auch möglich. Für jede Feuerbestattung wird grundsätzlich ein Sarg benötigt.
Das Urnenwandfach in einem Kolumbarium ist eine Form der Urnenwahlgrabstelle
In dem Urnenwandfach kann eine Urne offen stehen oder mit einer Grabplatte verschlossen werden.
Seebestattung
Seebestattung folgt der Einäscherung mit der Beisetzung der Urne im Meer
Dazu fährt ein Schiff auf die offene See hinaus und übergibt die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer (jedes Meer ist möglich). Die Angehörigen können an der Beisetzung auf See teilnehmen und erhalten eine Seekarte mit Urkunde, wo die genauen Koordinaten der Beisetzung eingezeichnet sind.
Voraussetzung ist, daß der Verstorbene oder Angehörige 1. Ordnung (Ehepaare, Eltern oder Kinder) schriftlich seine Verbundenheit zum Meer niederlegen.